Was ist die Schufa
Die SCHUFA Holding AG (früher SCHUFA e. V. - Schutzorganisation für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftlich organisierte Auskunftei, die von der kreditgebenden Wirtschaft getragen wird. Sitz der SCHUFA Holding AG ist Wiesbaden. Es gibt acht regionale SCHUFA -Gesellschaften. Geschäftzweck der SCHUFA ist es, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen; nach Meinung der SCHUFA trägt sie zudem zum Schutz der Verbraucher vor überschuldung bei. Die SCHUFA ist im Besitz von 317 Millionen Einzeldaten von 59 Millionen natürlichen Personen. Es sind 621 Mitarbeiter bei der SCHUFA beschäftigt (Stand: Ende 2002).
Die SCHUFA ermittelt nicht selbst Daten. Vertragpartner der SCHUFA müssen Daten über ihre Kunden an die Schufa liefern. Teilweise stammen die Daten auch aus öffentlichen Quellen (Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte).
Neben Name, Geburtsdatum, gegenwärtige und frühere Anschriften speichert die SCHUFA Positivmerkmale (Daten über Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen) und Negativmerkmale (Daten über nichtvertragsgemäßes Verhalten und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen). Positivmerkmale dürfen der Schufa nur mit Zustimmung des Kunden übermittelt werden (SCHUFA -Klausel). Negativmerkmale dürfen auch ohne Einwilligung des Verbrauchers übermittelt werden.
Postivmerkmale:
Negativmerkmale:
- Gemahnte, aber unbezahlte und nicht bestrittene Forderungen
- Mahnbescheide Vollstreckungsmaßnahmen
- Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (aus Schuldnerverzeichnis)
- Beantragung/Eröffnung des Verbraucher -Insolvenzverfahrens
- Scheckkartenmissbrauch
- Scheckrückgabe mangels Deckung
- Kündigung des Girokontos wegen missbräuchlicher Nutzung
- Kündigung von Konsumentenkrediten wegen Zahlungverzugs mit mindesten zwei Raten
Die Höhe des Einkommens wird zwar nicht direkt gespeichert, jedoch wird mit den Kontodaten auch die Höhe des überziehungskredits gespeichert welche in der Regel dem dreifachen des monatlichen Nettoeinkommens entspricht.
Die SCHUFA nimmt unter den Auskunfteien durch ihre Beziehung zu den Banken und zur sonstigen kreditgebenden Wirtschaft und durch den Umfang ihrer Daten - der daher rührt, dass es in Deutschland nur schwer möglich ist ein Bankkonto ohne Unterzeichnung der SCHUFA-Klausel zu erhalten - eine herausgehobene Stellung ein. Zwar gibt es bei Guthabenkonten kein Verpflichtung die SCHUFA-Klausel zu unterschreiben, solche Guthabenkonten werden von den Kreditinstituten für Erwachsene aber meist nicht angeboten. Begründet wird das "SCHUFA-System" mit dem Hinweis, dass es nicht nur der kreditgebenden Wirtschaft nützt, sondern auch den Verbraucher vor überschuldung schützt, was allerdings als Entmündigung des Verbrauchers kritisiert wird.
Kritik an der SCHUFA kommt vor allem von Verbraucherschutzverbänden und Datenschützern.
Kritisiert wird:
- Unzulässige Gefälligkeitsabfragen von SCHUFA-Daten z. B. durch einen bei einem SCHUFA-Vertragspartner beschäftigten Bekannten sind nicht zuverlässig zu verhindern. So berichtet das Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein in seinem 24. Tätigkeitsbericht über einen Fall, bei dem ein Geschäftmann letztendlich über eine Wohnungsverwaltungsgesellschaft, welches Vertragpartner der SCHUFA ist, unberechtigterweise SCHUFA-Daten erhielt.
- Berechnung des Scoring-Wertes ist undurchsichtig und wird von der SCHUFA nicht offengelegt und der Score-Wert ist in der Eigenauskunft nicht enthalten; bis vor Kurzem ist bereits das alleinige Einholen einer Eigenauskunft als negatives Merkmal in das Scoring eingeflossen; nach massiven Protesten stellte die SCHUFA diese Praxis mittlerweile ein. Jeder Verbraucher kann bei der SCHUFA die Scoreübermittlung zu seiner Person untersagen. Wahrscheinlich wird dieser Antrag von den Vertragspartnern der SCHUFA dann jedoch negativ gewertet.
- Die Rechtmässigkeit des Entgelts der schriftliche Eigenauskunft in Höhe von 7,60 € wird von manchen Verbraucherschützern angezweifelt. Tatsächlich verurteilte das Landgericht Berlin die SCHUFA (Az.: 14 O 417/97; Urteil v. 14. Januar 1999) an einen Kläger 6 € zurückzuzahlen, da das Entgelt für die Eigenauskunft laut § 34 Abs. 5 BDSG nur die tatsächlich anfallenden Kosten abdecken darf. Die mündlich Eigenauskunft ist zwar kostenlos, aber nur an den in wenigen größeren Städten vorhandenen SCHUFA-Geschäftsstellen erhältlich.
- Angesichts der Bestrebungen der SCHUFA sich neue Geschäftsfelder im Bereich Wohnungswirtschaft, Versicherungswirtschaft und Inkassounternehmen zu erschließen warnten der Bundesdatenschutzbeautragte und einige Landesdatenschutzbeauftragte in einer gemeinsamen Presseerklärung (15. Mai 2003) vor einer Entwicklung der SCHUFA zu einer privatwirtschaftlich organisierten Zentraldatei. Laut Presseerklärung führt jede weitere Datenquelle "zu einem detaillierteren Persönlichkeitsprofil des betroffenen Menschen." Die gläserne Bürgerin und der gläserne Bürger würden damit Realität.




