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Oft gestellte Fragen




Allgemeines
  1. Gibt es in der EU/Schweiz eine staatliche Einlagenversicherung wie die FDIC ?
  2. Arbeitet BBz International Finance auch mit Banken zusammen, welche Filialen in meinem Land haben ?
  3. Bei welcher Bank wird mein Konto eingerichtet ?
  4. Kann ich mein Konto jederzeit kündigen ?
  5. Warum sollte ich diese Dienstleistung von BBz Finance in Anspruch nehmen ?
  6. Welche Währung wird bei den von BBz Finance vermittelten Banken verwendet ?
  7. Wie ist es möglich dass Sie Auslandkonten ohne eine Mindesteinlage vermitteln können ?
Kreditkarten
  1. Bekomme ich bei der Kreditkarte einen Dispokredit eingeräumt ?
  2. Handelt es sich bei ihrem Angebot um vollwertige Kreditkarten ?
  3. Ich möchte mit ihrer Kreditkarte im Internet einkaufen. Haben ihre Karten die dafür notwendige Prüfnummer ?
  4. Was kostet mich eine Abhebung per Kreditkarte an Geldautomaten ?
Kontoeröffnung
  1. Ich bin noch keine 18 Jahre alt. Kann ich ein Konto eröffnen ?
  2. Ist es möglich ein gemeinsames Konto zu eröffnen ?
  3. Muss ich persönlich bei der Bank erscheinen ?
Anonymität / Bankgeheimnis
  1. Welche konkreten Vorteile bietet ein Nummernkonto ?
  2. Wie sicher ist das Abschließen von Geschäften mit BBz International Finance ?
  3. Wie sicher ist ein anonymes Konto wirklich ?
Benötigte Dokumente
  1. Welche Dokumente werden zur Kontoeröffnung benötigt ?
  2. Was ist eine Apostille und wann wird sie benötigt ?
Unser Dienstleistungsangebot
  1. Vermittelt die BBz International Finance auch Banken an Firmenkunden ?
  2. Wie läuft die komplette Abwicklung ab und was muss ich als Kunde tun ?
Gebühren
  1. Gibt eine Kontoführungsgebühr ?
  2. Gibt es eine genaue Gebührenübersicht der Bank ?
  3. Was kostet mich eine Abhebung per Maestro Traveller Karte an Geldautomaten ?
  4. Welche überweisungsgebühren fallen bei einer EU Bank an?

Antworten



Allgemeines
  1. Gibt es in der EU/Schweiz eine staatliche Einlagenversicherung wie die FDIC ?

    In den meisten EU Staaten gibt es eine staatliche Einlagenversicherung. Nicht in der Schweiz. Ihr Geld ist bei einer Schweizer Bank aber trotzdem wahrscheinlich besser aufgehoben als bei den meisten anderen Banken der Welt.

    Warum? Schweizer Banken haben einen Einlegerschutz, welcher auf einer privatrechtlichen Vereinbarung basiert. Hier geht es darum, dass im Konkursfall einer Bank, diese dem Kunden ihre Guthaben von bis zu 30.000 CHF auszahlen. Jede Bank zahlt einen Anteil des Gesamtbetrags an Forderungen, der im Verhältnis zu ihrer Größe steht. Eine Ausnahme bildet der Finanzleistungszweig der Schweizerischen Post, bei dem alle Einlagen vollständig vom schweizerischen Staat garantiert werden.

    Schweizer Banken gehen nicht in Konkurs. Diese weisen die wohl stabilsten Bilanzen der Welt auf. Sie werden durch die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) reguliert, einer staatlichen Aufsichtsbehörde, welche die Einhaltung äußerst strenger Vorschriften überwacht. In den wenigen Fällen, wenn eine Schweizer Bank Probleme bekommt (dies kommt erfahrungsgemäss nur ca. ein mal im Jahrzehnt vor), betrifft es meist kleine Sparkassen, die zu hohe Kredite gegen eine Verpfändung zu niedriger Vermögenswerte gewährt hat. Diese Banken werden dann meistens von einer größeren Bank aufgekauft.

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  2. Arbeitet BBz International Finance auch mit Banken zusammen, welche Filialen in meinem Land haben ?

    Nein. Die von uns vermittelten Kreditinstitute haben ihre typischen Eigenschaften (wie z.B. Sicherheit und Diskretion). Eine ausländische Filiale einer dieser Banken würde eine lokale Bank im Eigentum der ausländischen Bank sein. Diese lokale Bank würde sich nicht von den Banken unterscheiden, mit denen Sie bisher in Ihrem Land zu tun gehabt haben. Sie würde auch nicht dem Bankgeheimnis unterliegen, sondern den Gesetzen des Landes, in dem sie sich befindet.

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  3. Bei welcher Bank wird mein Konto eingerichtet ?

    Unser Unternehmen arbeitet mit einer Vielzahl führender Kreditinstitute zusammen, welche oft schon seit über 100 Jahren im Geschäft sind. Jedes Ihrer bei der Bestellung genannten Ziele ist bei einer oder mehreren Banken erhältlich.

    Die von uns vermittelten Kreditinstitute können grob in die folgenden Kategorien unterteilt werden:

    * Große Universalbanken - sehr große Banken, die alle Arten von Finanzdienstleistungen für sowohl Privatpersonen als Unternehmen bieten. Sie bieten auch Dienste für internationale Kunden an, jedoch gelten bei manchen Banken Einschränkungen und Mindestguthaben.

    * Privatbanken - diese Banken sind auf die Geldverwaltung für inländische und internationale Privatkunden spezialisiert.

    * Privatkundenbanken - diese Banken bieten Bankdienstleistungen für Kleinkunden (Girokonten, Hypotheken, Zahlungsmöglichkeiten usw.) mit nur wenigen Einschränkungen. Sie sind kleiner als die großen Universalbanken. Manche von Ihnen bieten auch Dienste für internationale Kunden an.

    Wir arbeiten mit Banken aus allen Kategorien zusammen. Welche Bank für Sie die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab. Sollten Sie noch irgendwelche Fragen haben, können Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.

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  4. Kann ich mein Konto jederzeit kündigen ?

    Für die Kündigung des Kontos gelten keinerlei Einschränkungen. Wenn Sie möchten, können Sie Ihr Konto jederzeit kündigen. Eine Kündigung kann sofort ausgeführt werden und ist kostenlos. Wenn Ihr Geld angelegt ist, dauert es natürlich etwas länger - meistens ein oder zwei Tage -, um Positionen zu liquidieren, aber keiner wird Sie daran hindern, Ihr Kapital abzuheben oder eine Gebühr dafür erheben.

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  5. Warum sollte ich diese Dienstleistung von BBz Finance in Anspruch nehmen ?

    Die BBz International Finance ist weltweit im Bereich der Vermittlung von Auslandskonten und Kreditkarten tätig. Unsere Kunden kommen aus zahlreichen Ländern, womit unsere Gesellschaft die wohl Qualifizierteste auf diesem Gebiet zu sein scheint. Unsere langjährige Erfahung sollte somit ein Garant für eine hochwertige und zeitnahe Abwicklung darstellen.

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  6. Welche Währung wird bei den von BBz Finance vermittelten Banken verwendet ?

    Die von uns vermittelten Banken stellen prinzipiell die Möglichkeit zur Verfügung das Konto in Euro (EUR) zu führen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihr Konto z.B. in der entsprechenden Landeswährung oder US-Dollar zu führen.

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  7. Wie ist es möglich dass Sie Auslandkonten ohne eine Mindesteinlage vermitteln können ?

    Bei den meisten Banken (speziell in der Schweiz), können Sie als Nichtansässiger nur dann ein Konto eröffnen, wenn Sie eine Mindesteinlage von mindestens 10.000 EUR leisten. Diese Banken sind oft auf internationale Großkunden spezialisiert, wodurch die Eröffnung eines Kontos für einen Kleinkunden wirtschaftlich nicht lukrativ erscheint.

    Fakt ist, dass einige wenige unserer Kunden diesen Betrag einzahlen können. Unsere Aufgabe besteht nun darin, möglichst vielen Menschen die Vorteile eines Auslandskontos nahe zu bringen und eine Kontoeröffnung im Ausland zu ermöglichen.

    Es ist uns gelungen, für Sie einen Bankenpool zusammen zu stellen, der es ermöglicht eine Bank für Sie auszuwählen, die ihren Bedürfnissen gerecht wird und bei denen keine Mindesteinlage gefordert wird.

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Kreditkarten
  1. Bekomme ich bei der Kreditkarte einen Dispokredit eingeräumt ?

    Grundsätzlich ja. Vorraussetzung für die vollwertige Kreditkarte ist, dass Sie eine bestimmte Summe auf dem Konto hinterlegt haben. Die Höhe der geleisteten Sicherheitshinterlegung bestimmt auch die Höhe des eingeräumten Dispo-Kredites. Dieser ist bei den verschiedenen Ausführungen der Kreditkarten unterschiedlich hoch (VISA/MasterCard Classic, Gold oder Platinum). Entsprechende Listen erfragen Sie bitte per E-Mail bei einem unserer Sachbearbeiter.

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  2. Handelt es sich bei ihrem Angebot um vollwertige Kreditkarten ?

    Sie können die Kreditkarte wahlweise als vollwertige VISA oder MasterCard Kreditkarte oder als Debitkarte beantragen.

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  3. Ich möchte mit ihrer Kreditkarte im Internet einkaufen. Haben ihre Karten die dafür notwendige Prüfnummer ?

    Unsere vollwertigen Kreditkarten besitzen natürlich einen sog. CVC -Code, mit der Sie im Internet bequem einkaufen können.

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  4. Was kostet mich eine Abhebung per Kreditkarte an Geldautomaten ?

    Die Gebühren belaufen sich bei den meisten Banken aus unserem Progamm auf 1,5% vom Abhebungsbetrag (min 3 EUR).

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Kontoeröffnung
  1. Ich bin noch keine 18 Jahre alt. Kann ich ein Konto eröffnen ?

    Nein. Die Banken, mit denen wir zusammenarbeiten verlangen ein Mindestalter von 18 Jahren um ein Konto zu eröffnen. Die einzige Lösung, die wir Ihnen anbieten können, ist, das Eröffnungsverfahren kurz vor Ihrem 18. Geburtstag zu beginnen und das Konto dann an Ihrem Geburtstag zu eröffnen.

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  2. Ist es möglich ein gemeinsames Konto zu eröffnen ?

    Selbstverständlich ist es möglich ein gemeinsames Konto zu eröffnen. Sie benötigen lediglich Namen, Beruf und die offizielle Adresse des Kontomitinhabers anzugeben und welche Art der Zeichnungsberechtigung Sie wünschen (Einzel- oder Kollektivzeichnungsberechtigung).

    BBz International Finance rät aber davon ab ein gemeinsames Konto zu eröffnen Aus Erfahrung wissen wir, dass diese Art von Konto Missbrauch begünstigt. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass man dem Kontomitinhaber seine Verfügungsberechtigung nicht wieder entziehen kann.

    Um einzelnen Kontoinhabern die Verfügungsberechtigung zu beschränken, sollten Sie eine Kollektivzeichnungsberechtigung beantragen. Bei einem gemeinsamen Konto mit Kollektivzeichnungsberechtigung (Und-Konto) führt die Bank Aufträge nur dann aus, wenn er von beiden Kontoinhabern unterzeichnet wurde. Dies macht die Verwendung Ihres Kontos in der Praxis sehr kompliziert.

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  3. Muss ich persönlich bei der Bank erscheinen ?

    Nein, dies ist bei den Banken aus unserem Prgramm grundsätzlich nicht notwendig. Lediglich in speziellen Fällen, in denen Sie als Kunde uns ein Land vorgeben, z.B. wenn Sie ein Konto in einem Land wünschen, welches die Eröffnung per Korrespondenz nicht erlaubt.

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Anonymität / Bankgeheimnis
  1. Welche konkreten Vorteile bietet ein Nummernkonto ?

    Ein Nummer- oder Psdeudonymkonto wird nicht unter Ihrem Namen, sondern unter einer Nummer bzw. einem Pseudonym eröffnet. Lediglich nur bei einer Handvoll Mitarbeiter der Bank kennt ihre Identität. Für andere Mitarbeiter oder Außenstehenden stellt ihr Konto nur eine Nummer dar. Dieser Sachverhalt macht es für Aussenstehende unmöglich herauszufinden, wer der Eigentümer des Kontos ist.

    Wenn es um den Schutz der Privatsphäre geht, bietet ein Nummernkonto deutliche Vorteile. Sie nennen z.B. bei einem Anruf bei ihrer Bank nie ihren eigentlichen Namen, sondern nur ihre Nummer bzw. ihr Pseudonym. Auf allen Kontoauszügen ist ebenfalls nur ihre entsprechende Nummer vermerkt und nicht Ihr Name.

    Wenn Sie eine überweisung auf Ihr Konto tätigen, sieht die Bank, von der das Geld stammt, auch nur eine Nummer. Wer der Kontoeigentümer ist, bleibt dort unbekannt. Wenn Sie selbst Geld überweisen, sieht die Empfängerbank nur, dass es sich um eine überweisung im Auftrag eines Kunden handelt. All dies trägt zu einer deutlich erhöhten Diskretion bei. Ihr Konto wird dadurch jedoch im rechtlichen Sinne nicht weniger angreifbar und es unterliegt genauso wie andere Konten der Gesetzgebung der jeweiligen Länder.

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  2. Wie sicher ist das Abschließen von Geschäften mit BBz International Finance ?

    Ihre persönlichen Daten welche Sie uns als Vermittler zusenden, werden anhand eines sicheren Verschlüsselungsverfahrens bei unserem Unternehmen unter verschluss gehalten. Nachdem der Auftrag abgeschlossen ist werden alle unbrauchbaren Daten sicher vernichtet.

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  3. Wie sicher ist ein anonymes Konto wirklich ?

    Das Bankgeheimnis ist in österreich, Luxemburg, Belgien, Liechtenstein sowie der Schweiz nach wie vor sehr stark. Eine 100 prozentige Anonymität zu versprechen wäre sicherlich Augenwischerei, die wir unter keinen Umständen betreiben möchten. Fakt ist aber, das Sie in den o.g. Ländern mit einer wesentlichen höheren Geheimhaltung Ihrer Finanzsituation rechnen dürfen als z.B. in Deutschland. Im Idealfall eines Nummernkontos ist sogar nur wenigen Mitarbeitern der Bank Ihre Identität bekannt.

    Die Bankiers der genannten Länder sind dazu verpflichtet, alle Informationen über Sie oder Ihr Konto streng vertraulich zu behandeln.

    Das jeweilige Bankgeheimnis in den oben genannten Ländern wurzelt meist in einer Jahrhunderte alten historischen Traditionund ist in der Gesetzgebung verankert. Ein Bankier, der ohne Ihre Einwilligung Angaben über Sie offenlegt, riskiert eine mehrmonatige Gefängnisstrafe sowie empfindliche Geldstrafen.

    Die einzigen Ausnahmen zu dieser Regel bilden schwere Straftaten, wie z. B. Waffenschmuggel und Drogenhandel.

    Beispielsweise in der Schweiz wird das Bankgeheimnis auch bei Steuerhinterziehung nicht gelüftet. Der Grund dafür ist, dass die Nichtmeldung von Einkommen oder Vermögenswerten dort nicht als Straftat betrachtet wird. Daher können weder inländische, noch ausländische Behörden Angaben über Ihr Konto einholen. Zuerst muss ein Richter davon überzeugt werden, dass Sie eine nach dem dort geltenden Recht "schwere Straftat" begangen haben. Dies gilt auch für die meisten anderen o.g. Länder.

    Im Bezug auf private Angelegenheiten, wie z. B. eine Erbschaft, Scheidung oder ähnliches wird in einem Land mit einem starken Bankgeheimniss dieses grundsätzlich NICHT gelüftet, wenn Sie Ihre Bankangelegenheiten immer streng vertraulich gehalten haben. Im Fall einer Verhandlung muss der Kläger beweisen, dass ihr Konto überhaupt existiert, wenn der Richter den Fall behandeln soll. In dieser Hinsicht bietet ein Nummernkonto die höchstmögliche Diskretion.

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Benötigte Dokumente
  1. Welche Dokumente werden zur Kontoeröffnung benötigt ?

    Dies kommt primär auf Ihren individuellen Wunsch an. Die meisten Konten können per Korrespondenz (schriftlich über den Postweg) mittels einer Ausweiskopie eröffnet werden. Einige Banken verlangen, dass diese Kopie beglaubigt wird (z.B. von Ihrem Rathaus, Notar, Gemeinde etc.), und/oder eine Apostille beigefügt wird. Grundsätzlich lässt sich die Eröffnungsprozedur nicht pauschalisieren und richtet sich nach den Vorgaben der entsprechenden Bank.

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  2. Was ist eine Apostille und wann wird sie benötigt ?

    Einige Banken verlangen zur Bestätigung der Echtheit Ihrer Papiere (z.B. des Personalausweises) eine Apostille. Eine Apostille ist eine von einer bestimmten Behörden ausgestellte Beglaubigung, welche die genaue übereinstimmung der Kopie mit dem Original bestätigt. Apostillen werden in den Ländern abgegeben, die das Haager übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, im allgemeinen kurz als Haager übereinkommen bezeichnet, unterschrieben haben. Dieses 1961 abgeschlossene übereinkommen ersetzt den bis dann verwendeten zeitraubenden mehrstufigen Beglaubigungsweg, bei dem man sich zur Beglaubigung eines Dokumentes an vier verschiedene Behörden wenden muss.

    Sollte die Bank eine Apostille für die Eröffnung verlangen, legen Wir Ihnen nahe, diese bei einem Notar in Auftrag zu geben. Die Kosten belaufen sich auf ca. 30 EUR. Bitte beachten Sie, daß manche Notare nicht mit dem Verfahren der Apostille vertraut sind. Wir bitten Sie in diesem Fall darauf zu bestehen, daß die Beglaubigung per Apostille ausgestellt wird, damit diese von den entsprechenden Banken akzeptiert wird.

    Es ist auch möglich die Apostille selbst anzufordern. Aufgrund des hohen Zeitaufwandes können wir Ihnen diese Art der Beglaubigung nicht empfehlen.

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Unser Dienstleistungsangebot
  1. Vermittelt die BBz International Finance auch Banken an Firmenkunden ?

    Wir vermitteln weltweit jährlich hunderte von Firmenkunden an diverse Kreditinstitute. Zu unserem Hauptkundenkreis zählen u.a. Firmen in der Gesellschaftsform einer Limited (Ltd.), Incorporation (INC.) sowie einer spanische S.L. Oftmals werden auch Firmenkonten in Ländern eröffnet, welche für den Kunden eine besondere Relevanz haben (wie z.B. deutsche Firmen, welche einen hohen Absatz in Spanien haben und ihren dortigen Kunden eine inländische Bankverbindung zur Verfügung stellen möchten)

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  2. Wie läuft die komplette Abwicklung ab und was muss ich als Kunde tun ?

    Sie übermitteln uns über unser Online Bestellformular ihre Kontaktdaten und geben uns somit den Auftrag zur Vermittlung. Hierzu füllen Sie bitte das Formular vollständig aus und klicken auf "Anmeldung absenden". Sie erhalten daraufhin eine automatisierte E-Mail, die Ihnen den Eingang ihrer persönlichen Daten bestätigt und weitere Information zur Zahlung enthält. Der Versand der zur Kontoeröffnung notwendigen Unterlagen, richtet sich nach der von Ihnen im Bestellformular ausgewählten Zahlungsart. Bei Bezahlung "Auf Rechnung" werden die Unterlagen unmittelbar nach ihrer Bestellung von uns bei der entsprechenden Bank angefordert, bei Auswahl der Zahlungsart "Per Vorkasse" hingegen erst nach dem Zahlungseingang! Die Kontoeröffnungsunterlagen werden erfahrungsgemäß 5-7 Werktage nach der Anforderung bei Ihnen eintreffen. Senden Sie diese bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben inkl. aller notwendigen Dokumente an die entsprechende Bank zurück. Sie werden ca. 5-7 Werktage nach Versand der Eröffnungsunterlagen die Bestätigung und die Zugangsdaten ihres Kontos von der Bank erhalten. Ihr neues Konto ist ab jetzt voll nutzbar. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Auslandskonto. Alle Anträge/Kontaktdaten/E-Mails werden natürlich sofort nach abgeschlossener Transaktion gelöscht und währenddessen verschlüsselt bei unserem Unternehmen gespeichert. Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag für eine Kreditkarte erst stellen können, nachdem ihr Konto vollständig eingerichtet ist.

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Gebühren
  1. Gibt eine Kontoführungsgebühr ?

    Die Kontoführung ist bei den meisten Banken aus unserem Programm kostenlos. Bei einigen Banken fällt eine geringe Gebühr an, die aber EUR 4,-- pro Quartal pauschal nicht überschreitet.

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  2. Gibt es eine genaue Gebührenübersicht der Bank ?

    Sie als Kunde übermitteln uns während des Anmeldevorgangs ihre persönlichen Daten und Angaben zu ihrem Anlageziel aufgrund einer Bedarfsanalyse. Anhand der Vorgaben sucht unsere Recherche -Abteilung eine geeignete Bank für Sie aus, bei der die Konditionen des Bankkontos mit ihrem Bedarf übereinstimmen. Die Auswahl erfolgt aus einer Liste von Banken, die von uns hinsichtlich des besten Preis-/ Leistungsverhältnisses regelmäßig aktualisiert wird. Wir können Ihnen insofern vorab keine genauen Gebühren nennen, da diese von Bank zu Bank unterschiedlich ausfallen.

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  3. Was kostet mich eine Abhebung per Maestro Traveller Karte an Geldautomaten ?

    Eine Abhebung in Deutschland an Geldautomaten, sowie innerhalb und außerhalb der Europäischen Union bzw. bei Umsätzen in anderer Währung als Euro, würde Sie bei der entsprechenden Bank Pauschal 3 EUR kosten.(unabhängig von der Höhe des Abhebungsbetrages). Sie können mit dieser Karte bargeldlos an Geldautomaten weltweit abheben und in Geschäften einkaufen.

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  4. Welche überweisungsgebühren fallen bei einer EU Bank an?

    Bei überweisungen aus dem EU-Ausland verwenden Sie bitte grundsätzlich IBAN und BIC. Sie können somit eine EU-Standardüberweisung tätigen. Ankommende und ausgehende überweisungen sind deshalb bei den meisten EU Banken kostenlos. überweisungskosten fallen evtl. nur bei ihrem Referenz- bzw. Verrechnungskonto in Deutschland an. Die entsprechenden Konditionen sind bei ihrer Bank zu erfragen.

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